
kindererziehungszeiten
So sicherst du dir als Mama eine zusätzliche Rente
Mütter gehen deutlich häufiger und auch länger in Elternzeit als Väter.* Dabei ist wichtig zu beachten: Zeiten, in denen du nicht erwerbstätig bist, können sich negativ auf deine Rente auswirken. Denn die Höhe deiner zukünftigen Rente hängt u.a. auch davon ab, wie lange du gearbeitet und wieviel Geld verdient hast.
In der Elternzeit – während du nicht erwerbstätig bist – werden keine Rentenversicherungsbeiträge für dich eingezahlt. Du hast aber die Möglichkeit, bei der Deutschen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten zu beantragen. Diese sollen einen Ausgleich für fehlende Beiträge schaffen.
Was Kinderziehungszeiten dir bringen
Bei Geburten ab 1992 betragen die Kindererziehungszeiten 3 Jahre pro Kind. Für Kindererziehungszeiten bekommst du sogenannte Entgeltpunkte, das heißt: Sie wirken sich direkt auf die Höhe deiner Rente aus.
Für die Zeit der Kindererziehung wirst du in etwa so gestellt, als hättest du Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt (der liegt aktuell bei 43.142 Euro im Jahr). Für ein Jahr Kindererziehungszeit erhältst du umgerechnet etwa 34 Euro Rente pro Monat.
Bekommst du beispielsweise die Kindererziehungszeiten von zwei Kindern angerechnet, wären das 34 Euro für jedes der drei Jahre und somit rund 200 Euro zusätzliche Rente pro Monat:
2 Kinder x 3 Jahre Kindererziehungszeiten x 34 Euro Rente pro Monat = 204 Euro Rente pro Monat
Wichtig hierbei: Die Kindererziehungszeiten sind nicht automatisch mit der Länge deiner Elternzeit gleichzusetzen. Auch wenn du weniger als drei Jahre in Elternzeit warst, stehen dir drei Jahre Kindererziehungszeit zu. Die Deutsche Rentenversicherung schreibt hierzu auf ihrer Website:
“Sie erziehen Kinder, arbeiten aber nebenbei? Prima – dann erhalten Sie diese Beiträge nämlich zusätzlich zu dem, was Sie selbst einzahlen. Dies gilt bis zur sog. Beitragsbemessungsgrenze.”
Das bedeutet: Wenn du während der ersten drei Lebensjahre deines Kindes erwerbstätig bist, erhältst du die Beiträge für die Kindererziehungszeiten zusätzlich zu dem, was dein Arbeitgeber und du an Renten-Beiträgen aus deinem Anstellungsverhältnis einzahlen.
Reminder: Du während der Kindererziehungszeiten so gestellt, als würdest du das Durchschnittsgehalt aller Versicherten verdienen (43.142 Euro pro Jahr, also rund 3.600 Euro pro Monat).
Aber: Die Beiträge, die du einzahlen kannst, sind gedeckelt – nämlich bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt 2023 bei monatlich 7.300 Euro in den alten Bundesländern bzw. 7.100 Euro in den neuen Bundesländern.
- Wenn du monatlich 7.100 bzw. 7.300 Euro brutto oder mehr verdienst, bekommst du tatsächlich keine Beiträge für Kindererziehungszeiten zusätzlich angerechnet.
- Bis zu einem monatlichen Bruttoverdienst von rund 3.850 bzw. 4.050 Euro bekommst du die Beiträge für die Kindererziehungszeiten komplett on top:
Beitragsbemessungsgrenze – Durchschnittsverdienst = 7.300€ (bzw. 7.100€) – ca. 3.600€ = ca. 3.700€ (bzw. 3.500€)
- Liegt dein Verdienst dazwischen, bekommst du die Beiträge für die Kindererziehungszeiten anteilig angerechnet.
Wie du Kindererziehungszeiten beantragen kannst
Wichtig für dich: Die Kindererziehungszeiten müssen von dir beantragt werden, du bekommst sie nicht automatisch angerechnet!
Mit der Geburt deines Kindes bekommst du in der Regel ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mit dem Antrag zugeschickt. Du kannst diesen auch auf der Website herunterladen.
Die gute Nachricht ist: Den Antrag kannst du spätestens noch bis zum Rentenantritt stellen. Du hast also noch Zeit, aber du musst dieses To-Do im Hinterkopf behalten. Den Link zum Antrag findest du am Ende dieses Blog-Artikels.
Die Empfehlung der Deutschen Rentenversicherung ist – wie es mir im Rahmen einer telefonischen Beratung erklärt wurde – die Kindererziehungszeiten erst zu beantragen, wenn das jüngste Kind zehn Jahre alt ist. Denn gleichzeitig mit den Kindererziehungszeiten bekommst du noch 10 Jahre Berücksichtigungszeiten angerechnet, diese aber nur rückwirkend.
Das bedeutet: Stellst du den Antrag auf Kindererziehungszeiten früher, werden dir die Berücksichtigungszeiten nur bis zum aktuellen Zeitpunkt angerechnet und für die volle Anrechnung der 10 Jahre müsstest du in Zukunft noch einen weiteren Antrag stellen.
Wer die Kindererziehungszeiten angerechnet bekommt
Die Kindererziehungszeit wird nur einem Elternteil zeitgleich zugeordnet – demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehst du dein Kind zusammen mit dem Vater gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhältst du grundsätzlich als Mutter die Kindererziehungszeit.
Als Eltern habt ihr die Möglichkeit, euch die drei Jahre Kindererziehungszeiten aufzuteilen. Sollen dem Vater Zeiten zugeordnet werden, muss eine sogenannte gemeinsame Erklärung sofort (bei der Geburt) abgegeben werden, da diese nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend gilt.
Der Vater kann die Kindererziehungszeiten auch noch später beantragen. Dann muss er aber nachweisen, dass er das Kind in der Zeit überwiegend erzogen hat. Bei der übereinstimmenden Erklärung muss er das wiederum nicht. Wichtig ist also hierbei der Zeitpunkt!
Was du bei individuellen Fragen tun kannst
Du hast die Möglichkeit, dich kostenfrei bei der Deutschen Rentenversicherung zu deinem individuellen Fall beraten zu lassen, auch gemeinsam mit deinem Partner. Dafür kannst du ganz einfach bei der Hotline anrufen oder einen Termin dort vereinbaren.
Spannend sind Kindererziehungszeiten auch für dich, wenn du selbstständig oder freiberuflich tätig und von der Rentenversicherungspflicht befreit bist: Auch dann kannst du unter Umständen einen Rentenanspruch durch die Kindererziehungszeiten erwerben und später eine Rente beziehen. Falls du das für dich klären möchtest, solltest du dich unbedingt bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Wichtige Ergänzungen zu den Kindererziehungszeiten
Die oben angegebenen Renten sind immer Brutto-Renten, das bedeutet: Bei Auszahlung der Rente gibt es noch Abzüge wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, außerdem wird die Rente ab 2040 voll zu versteuern sein. Die Höhe der Abzüge hängen auch mit deinem individuellen Steuersatz zusammen.
Bitte prüfe unbedingt, ob die Anrechnung der Kindererziehungszeiten für dich ein ausreichender Ausgleich zu den nicht gezahlten Rentenbeiträgen ist! Denn diese beziehen sich immer nur auf den Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Vielleicht war dein Gehalt vor der Geburt deines Kindes höher.
Falls das der Fall ist und du wesentlich mehr Elternzeit genommen hast, als der andere Elternteil: Dann solltet ihr gemeinsam besprechen, ob darüber hinaus noch ein finanzieller Ausgleich möglich ist (z.B. in Form von zusätzlichen freiwilligen Rentenbeiträgen). Mehr Tipps zu fairen Familien-Finanzen findest du in diesem Blog-Beitrag.
alles liebe, maria
Weiterführende Links zum Blog-Artikel
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